Allgemeine Einkaufsbedingungen
ENERENT GmbH

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Bestellungen und Einkäufe von Waren und Dienstleistungen der Enerent-Gruppe (ENERENT GmbH, ENERENT Austria GmbH, ENERENT Schweiz GmbH, Hotmobil Deutschland GmbH, mobiheat GmbH), im Folgenden „ENERENT“ genannt. Abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
 

2. Bestellung und Auftragsbestätigung

  • 2.1 Bestellung: Bestellungen der ENERENT sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.
  • 2.2 Auftragsbestätigung: Der Lieferant hat die Bestellung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich zu bestätigen. Andernfalls sind wir berechtigt, die Bestellung zu widerrufen.
     

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  • 3.1 Preise: Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise und schließen alle Nebenkosten (wie Verpackung, Fracht, Versicherung) ein, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  • 3.2 Zahlungsbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach vollständigem Wareneingang und Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto.
     

4. Lieferung und Lieferzeit

  • 4.1 Lieferfristen: Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine sind bindend. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte Lieferung unmöglich machen.
  • 4.2 Lieferverzug: Bei Lieferverzug stehen der ENERENT die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
  • 4.3 Teillieferungen: Teillieferungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig und müssen als solche gekennzeichnet sein.
     

5. Mängelhaftung und Garantie

  • 5.1 Mängelrüge: Die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht (§§ 377, 381 HGB) gilt mit der Maßgabe, dass unsere Untersuchungs- und Rügepflicht auf offensichtliche Mängel beschränkt ist. Eine Rüge gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Wareneingang bzw. bei versteckten Mängeln nach deren Entdeckung erfolgt.
  • 5.2 Mängelansprüche: Bei Mängeln stehen die gesetzlichen Mängelansprüche ungekürzt zu. Die ENERENT ist berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Der Lieferant trägt alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen.
     

6. Eigentumsvorbehalt

Die ENERENT erkennt nur einen einfachen Eigentumsvorbehalt des Lieferanten an. Erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte sind ausgeschlossen.
 

7. Haftung und Versicherung

  • 7.1 Haftung: Der Lieferant haftet für alle Schäden, die durch eine nicht vertragsgemäße Lieferung entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • 7.2 Versicherung: Der Lieferant ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung für die aus der Erfüllung des Vertrages resultierenden Risiken abzuschließen und uns auf Verlangen nachzuweisen.
     

8. Schutzrechte

Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird die ENERENT von einem Dritten deswegen in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen.
 

9. Vertraulichkeit

Der Lieferant ist verpflichtet, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung der jeweiligen Bestellung zu verwenden.
 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • 10.1 Erfüllungsort: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz.
  • 10.2 Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz, sofern der Lieferant Kaufmann ist.
  • 10.3 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
     

11. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
 

Stand: 12_2024